{"id":2167,"date":"2018-01-03T13:08:22","date_gmt":"2018-01-03T12:08:22","guid":{"rendered":"https:\/\/launix.de\/launix\/?page_id=2167"},"modified":"2023-05-16T08:58:05","modified_gmt":"2023-05-16T06:58:05","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/launix.de\/launix\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>von Launix, Inh. Carl-Philip H\u00e4nsch \/ Liechtensteinstr. 17 \/ 02727 Neugersdorf<\/p>\n<p>Stand: 16.05.2023<\/p>\n<h3>1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmung<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von Launix, Inh. Carl-Philip H\u00e4nsch gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, die Launix, Inh. Carl-Philip H\u00e4nsch Liechtensteinstr. 17 in 02727 Neugersdorf, nachfolgend Launix genannt, mit seinen Gesch\u00e4ftspartnern, nachfolgend Kunden genannt, abschlie\u00dft.<\/li>\n<li>Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sie von Launix, Inh. Carl-Philip H\u00e4nsch schriftlich oder in Textform anerkannt werden.<\/li>\n<li>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist Ebersbach-Neugersdorf.<\/li>\n<li>Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/li>\n<li>Sollten sich einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen als ung\u00fcltig erweisen, so treten stattdessen Bestimmungen in Kraft, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der ung\u00fcltigen Bestimmungen am n\u00e4chsten kommen. Die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen werden dadurch nicht ber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>2 Leistungsbeschreibung<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Leistungsumfang der Leistungen und Produkte bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss g\u00fcltigen Leistungsbeschreibung, sowie aller schriftlich festgehaltenen individuellen Vereinbarungen.<\/li>\n<li>Eine Erweiterung des Leistungsumfangs eines Produkts hat der Kunde Launix, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, mit dem aktuell g\u00fcltigen Stundensatz f\u00fcr die zur Anpassung notwendigen T\u00e4tigkeiten zu verg\u00fcten.<\/li>\n<li>In Auftrag gegebene Erweiterungen werden nach Abnahme Bestandteil des Leistungsumfangs.<\/li>\n<li>Ergibt sich durch die Erweiterung einer Software ein Mehraufwand, der erst im Nachhinein entdeckt wird und erst nach Abnahme geleistet wird, muss dieser vom Kunden so verg\u00fctet werden, als w\u00e4re der Mehraufwand zu Beginn der Erweiterungsprogrammierung beachtet worden.<\/li>\n<li>Launix ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu \u00e4ndern, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist und neue gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Anforderungen dies notwendig machen, technische Neuerungen hinzukommen oder das Produkt sicherheitstechnisch oder vom Funktionsumfang verbessert wird.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>3 Leistungserbringung und Verg\u00fctung<\/h3>\n<ol>\n<li>ein Auftrag gilt als best\u00e4tigt, wenn a) eine schriftliche Willensbest\u00e4tigung vorliegt oder b) eine Anzahlung geleistet wurde.<\/li>\n<li>Launix ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen<\/li>\n<li>Preise f\u00fcr Produkte und Leistungen richten sich nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preisliste, sowie f\u00fcr Teilbestandteile des Auftrags individuelle von Launix schriftlich angeboten Preise.<\/li>\n<li>Launix kann laufende oder nutzungsabh\u00e4ngige Verg\u00fctung nach biligem Ermessen erh\u00f6hen, wenn sich f\u00fcr die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen notwendige Kosten in Folge nicht von Launix veranlasster und nicht zu beeinflussender Umst\u00e4nde erh\u00f6hen. Dazu z\u00e4hlen unter anderem die Erh\u00f6hung der allgemeinen Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Stromkosten, Kosten f\u00fcr Server-Hosting und neu hinzukommende gesetzliche Bestimmungen.<\/li>\n<li>Die Zahlung aller Rechnungsbetr\u00e4ge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug f\u00e4llig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug.<\/li>\n<li>Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen.<\/li>\n<li>Im Falle des Verzugs ist Launix berechtigt, dem Kunden bis zum Ausgleich der Forderung nicht bezahlte, sowie weitere Leistungen zu verweigern. Dar\u00fcber hinaus ist Launix berechtigt, Mahngeb\u00fchren und Aufwendungsersatz in angemessener H\u00f6he zu verlangen.<\/li>\n<li>Bei Abbruch eines Projekts hat der Kunde Launix diejenigen Leistungen zu bezahlen, die bereits erbracht wurden.<\/li>\n<li>Der Kunde hat bei der Leistungserstellung mitzuwirken. Fordert Launix eine Mitwirkung des Kunden, werden vereinbarte Fristen um die Zeitspanne verl\u00e4ngert, die der Kunde zur vollst\u00e4ndigen Erbringung der Mirwirkung ben\u00f6tigt. Launix schuldet dem Kunden bei Vollbringung eines Werkvertrags nur den Erfolg, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist.<\/li>\n<li>Grundlage einer Abnahme ist die vereinbarte Leistungsbeschreibung. Verlangt Launix vom Kunden eine Abnahme, hat dieser die Abnahme innerhalb von 30 Tagen durchzuf\u00fchren, es sei denn, dies ist dem Kunden aufgrund \u00e4u\u00dferer, nicht vorhersehbarer Umst\u00e4nde wie Krankheit nicht m\u00f6glich oder er w\u00fcnscht unmittelbar und pr\u00e4zise eine Fristverl\u00e4ngerung, etwa weil die Abnahme in die Urlaubszeit von dazu ben\u00f6tigten Mitarbeitern f\u00e4llt. F\u00fchrt der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 30 Tagen durch, gilt das Produkt als abgenommen.<\/li>\n<li>R\u00fcgt der Kunde bei einer Abnahme keine M\u00e4ngel, gilt die Software als abgenommen und der Rechnungsbetrag wird f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Geringf\u00fcgige M\u00e4ngel d\u00fcrfen die Abnahme nicht behindern.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Beseitigung nicht ger\u00fcgter M\u00e4ngel im Nachhinein hat der Kunde aufzukommen.<\/li>\n<li>Launix ist berechtigt, Teilabnahmen zu fordern. Grundlage einer Teilabnahme ist ein von Launix festgelegter, eindeutig abgegrenzter Teil der Leistungsbeschreibung. F\u00fcr Teilabnahmen gelten dieselben Regeln wie f\u00fcr eine Abnahme. Eine Teilabnahme berechtigt Launix zur Forderung einer dem Teil entsprechenden Verh\u00e4ltnis der Projektsumme.<\/li>\n<li>Launix ist berechtigt, vor Projektbeginn eine Anzahlung zu fordern. Vor Eingang der Anzahlung ist Launix zu keiner Leistung verpflichtet. Die Anzahlung wird mit der Projektverg\u00fctung verrechnet.<\/li>\n<li>Launix ist dazu berechtigt, Abnahmen und Teilabnahmen durch ein Abnahmeprotokoll festzuhalten. Der Kunde hat die Unterschrift zum Protokoll zu leisten, sofern die im Protokoll vermerkten und vom Kunden gepr\u00fcften Leistungsmerkmale erf\u00fcllt sind.<\/li>\n<li>Ergeben sich durch h\u00f6here Gewalt Verz\u00f6gerungen in Projekten, verschieben sich festgelegte Fristen um die Dauer der Verz\u00f6gerung.<\/li>\n<li>Ist ein ger\u00fcgter Mangel umstritten, so ist der Kunde verpflichtet, den Mangel durch einen f\u00fcr Dritte nachvollziehbare Beschreibung, die eine Abweichung der gelieferten Leistung von der Leistungsbeschreibung belegt, zu konkretisieren. Geschieht dies nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zur\u00fcckweisung des Mangels, darf der Mangel die Abnahme nicht behindern.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>4 SaaS-Dienstleistungen<\/h3>\n<ol>\n<li>Bei SaaS-Dienstleistungen handelt es sich um die Zur-Verf\u00fcgungsstellung von Software an den Kunden gegen eine monatliche Zahlung.<\/li>\n<li>SaaS-Dienstleistungen werden monatlich abgerechnet. Zahlungsziel ist jeweils der Tag vor Beginn der jeweiligen Zahlungsperiode.<\/li>\n<li>Launix ist berechtigt, mit Zustimmung des Kunden auch in gr\u00f6\u00dferen Zahlungsperioden oder f\u00fcr mehrere Monate im Voraus zu berechnen.<\/li>\n<li>Bei \u00dcberschreiten des Zahlungsziels durch den Kunden kann Launix die SaaS-Dienstleistung nach einem Verzug von 30 Tagen einstellen.<\/li>\n<li>Eine Unterbrechung der Dienstleistung aufgrund Verschulden des Kunden entbindet diesen nicht von der Zahlung der monatlichen Nutzungsgeb\u00fchr.<\/li>\n<li>Bei Ausst\u00e4nden von der 6-fachen monatlichen Nutzungsgeb\u00fchr ist Launix berechtigt, den Vertrag einseitig zu k\u00fcndigen, sowie die Daten des Kunden zu l\u00f6schen, sofern diese in von Launix finanzierter Infrastruktur gehostet sind.<\/li>\n<li>Launix sichert dem Kunden eine Verf\u00fcgbarkeit der Software von 99% w\u00e4hrend der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00-16:00 mitteleurop\u00e4ischer Zeit zu. Au\u00dferhalb dieser Zeit ist eine Verf\u00fcgbarkeit nur gegen zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr garantiert.<\/li>\n<li>Die Mindesth\u00f6he der monatlichen Zahlungen werden durch einen Mietvertrag festgelegt, k\u00f6nnen sich aber durch hinzugebuchte Leistungen stillschweigend \u00e4ndern.<\/li>\n<li>Errechnet die SaaS-Software in ihrer Benutzeroberfl\u00e4che einen monatlich zu zahlenden Betrag an, der \u00fcber der Mieth\u00f6he aus dem Mietvertrag liegt, so ist, sofern nicht anders vereinbart, stattdessen der h\u00f6here Betrag zu leisten. Ein h\u00f6herer Betrag entsteht zum Beispiel durch das Hinzuf\u00fcgen von neuen Nutzern in die Software.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>5 Urheberecht und Nutzungsrechte<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Kunde erwirbt mit Vertragsabschluss das Recht zur nicht-ausschlie\u00dflichen Nutzung der vereinbarten Software durch ihn oder von ihm Bevollm\u00e4chtigte.<\/li>\n<li>Gibt der Kunde eine Entwicklungsarbeit individuell in Auftrag, erwirbt er zudem das Recht auf nicht-ausschlie\u00dfliche Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung.<\/li>\n<li>Dem Kunden ist es untersagt, technische Ma\u00dfnahmen zu unterwandern, die seine Nutzungsrechte weiter einschr\u00e4nken. Bei Zuwiderhandlungen hat der Kunde Launix die Differenz des Kauf- oder Herstellungspreis gegen\u00fcber einer uneingeschr\u00e4nkten Version seiner Software zu ersetzen, sowie s\u00e4mtliche Aufwendungen zu ersetzen, die notwendig waren, dem Kunden sein Verhalten nachzuweisen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>6 Pflichten des Kunden<\/h3>\n<ol>\n<li>Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch Launix hat der Kunde eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Launix abzuschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>Der Kunde muss alle notwendigen Sicherheitsma\u00dfnahmen ergreifen, um eine sichere Nutzung der Produkte von Launix zu gew\u00e4hrleisten. Dies sind insbesondere das W\u00e4hlen von sicheren Passw\u00f6rtern, sowie das Installieren eines aktuellen Betriebssystems und Browsers.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>7 Haftung und M\u00e4ngel<\/h3>\n<ol>\n<li>Bei unsachgem\u00e4\u00dfer Benutzung liegt kein Sach- oder Rechtsmangel vor.<\/li>\n<li>Bei unsachgem\u00e4\u00dfer Nutzung \u00fcbernimmt Launix keine Haftung f\u00fcr Sach-, Personen- und Verm\u00f6genssch\u00e4den.<\/li>\n<li>Das Benutzen von Software in Umgebungen, die g\u00e4ngige Standards nicht umsetzen, begr\u00fcndet keinen Mangel. Dies gilt insbesondere beim Einsatz von Betriebssystemen und Browsern, die Standards wie W3C oder HTTPS nicht korrekt umsetzen.<\/li>\n<li>Der Kunde hat einen Sach- oder Rechtsmangel schriftlich anzuzeigen<\/li>\n<li>Launix kann M\u00e4ngel nach billigem Ermessen beheben oder eine Preisminderung veranlassen.<\/li>\n<li>Die Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bleibt davon unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Bei Verlust von Daten haftet Launix nur f\u00fcr denjenigen Aufwand, der f\u00fcr eine Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Datensicherung auftreten w\u00fcrde. Launix haftet nur f\u00fcr den Verlust von Daten, wenn dieser durch Launix verschuldet wurde.<\/li>\n<li>Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn dieser die Software selbst ver\u00e4ndert hat oder durch Dritte ver\u00e4ndern lie\u00df.<\/li>\n<li>Kann die Software aufgrund von Fehlern, die Launix zu vertreten hat, nicht genutzt werden, haftet bei Abschluss eines Wartungs- und Pflegevertrages Launix f\u00fcr Sch\u00e4den, bis zu einer H\u00f6he von 3 Monatsraten des abgeschlossenen Wartungs- und Pflegevertrages.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>8 K\u00fcndigung<\/h3>\n<ol>\n<li>K\u00fcndigungen m\u00fcssen schriftlich erfolgen.<\/li>\n<li>Die Nutzung von SaaS-Software muss 3 Monate im Voraus gek\u00fcndigt werden.<\/li>\n<li>Nach Erhalt einer K\u00fcndigung ist Launix nicht mehr berechtigt, neue Projektabschnitte zu beginnen. Bereits begonnene Projektabschnitte werden gegebenenfalls noch fertig gestellt und in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>Das Nutzungsrecht an SaaS-Software erlischt mit Wirksamwerden der K\u00fcndigung.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Launix, Inh. Carl-Philip H\u00e4nsch \/ Liechtensteinstr. 17 \/ 02727 Neugersdorf Stand: 16.05.2023 1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmung Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von Launix, Inh. Carl-Philip H\u00e4nsch gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, die Launix, Inh. Carl-Philip H\u00e4nsch Liechtensteinstr. 17 in 02727 Neugersdorf, nachfolgend Launix genannt, mit seinen Gesch\u00e4ftspartnern, nachfolgend Kunden genannt, abschlie\u00dft. 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