Automatisierte Buchhaltung bei IST-Versteuerung
Einzel-Unternehmer unter 500.000 Euro Jahresumsatz haben das sog. Recht auf IST-Versteuerung. Damit vereinfacht sich die Buchhaltung enorm, da nicht mehr alle Forderungen erfasst werden müssen, sondern nur noch tatsächliche Umsätze (Geldbewegungen) erfasst und versteuert werden müssen. Gleichzeitig ist das eine große Tücke.
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