Um die DSGVO ranken sich viele Mythen und ich bin sicher, erst zur Einführung wird überhaupt klar, an welche Regeln sich Unternehmen wirklich zu halten haben.
Einen Denkanstoß zur Umsetzung wollen wir geben. Doch zuerst der Gesetzestext:
Art. 7 Abs. 3: Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
In diesem Artikel geht es um den Widerruf einer Datenverarbeitung, den ein (ex-)Kunde jederzeit fordern kann.
Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein
Darunter ist zu verstehen:
- Gibt man die Einwilligung mit einem Nicken, muss sie mit einem Kopfschütteln widerrufen werden können
- Gibt man die Einwilligung telefonisch, muss man auch eine Rückrufnummer haben, unter der man zurückrufen und widerrufen kann
- Hat man eine E-Mail gesendet, muss man mittels E-Mail widerrufen können
Wir wollen Ihnen einen weiteren Weg aufzeigen, wie Sie sowohl DSGVO-Anfragen automatisch abwickeln können, als auch zusätzlichen Nutzen für Ihre Kunden zu generieren: Das Kunden-Portal.
Ein Kunden-Portal ermöglicht dem Kunden, sich selbst einzuloggen und seine Einstellungen vorzunehmen. Dabei kann er auch seinen DSGVO-Bericht selbstständig herunterladen. Kunden, die nach Papier oder einem PDF fragen, kann auch ein Mitarbeiter das PDF aus dem Portal ziehen und ihm zuschicken.
Einen weiteren Nutzen haben Kunden-Portale: Sie können über das Portal den Kunden informieren und Zusatzverkäufe generieren. Lassen Sie Ihren Kunden ähnlich einem Online-Shop neue Tarife bestellen oder Einstellungen vornehmen.
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