Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Launix, Inh. Carl-Philip Hänsch / Liechtensteinstr. 17 / 02727 Neugersdorf

Stand: 16.05.2023

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Launix, Inh. Carl-Philip Hänsch gelten für alle Verträge, die Launix, Inh. Carl-Philip Hänsch Liechtensteinstr. 17 in 02727 Neugersdorf, nachfolgend Launix genannt, mit seinen Geschäftspartnern, nachfolgend Kunden genannt, abschließt.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sie von Launix, Inh. Carl-Philip Hänsch schriftlich oder in Textform anerkannt werden.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ebersbach-Neugersdorf.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so treten stattdessen Bestimmungen in Kraft, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der ungültigen Bestimmungen am nächsten kommen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen werden dadurch nicht berührt.

2 Leistungsbeschreibung

  1. Der Leistungsumfang der Leistungen und Produkte bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung, sowie aller schriftlich festgehaltenen individuellen Vereinbarungen.
  2. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs eines Produkts hat der Kunde Launix, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, mit dem aktuell gültigen Stundensatz für die zur Anpassung notwendigen Tätigkeiten zu vergüten.
  3. In Auftrag gegebene Erweiterungen werden nach Abnahme Bestandteil des Leistungsumfangs.
  4. Ergibt sich durch die Erweiterung einer Software ein Mehraufwand, der erst im Nachhinein entdeckt wird und erst nach Abnahme geleistet wird, muss dieser vom Kunden so vergütet werden, als wäre der Mehraufwand zu Beginn der Erweiterungsprogrammierung beachtet worden.
  5. Launix ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist und neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen dies notwendig machen, technische Neuerungen hinzukommen oder das Produkt sicherheitstechnisch oder vom Funktionsumfang verbessert wird.

3 Leistungserbringung und Vergütung

  1. ein Auftrag gilt als bestätigt, wenn a) eine schriftliche Willensbestätigung vorliegt oder b) eine Anzahlung geleistet wurde.
  2. Launix ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen
  3. Preise für Produkte und Leistungen richten sich nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preisliste, sowie für Teilbestandteile des Auftrags individuelle von Launix schriftlich angeboten Preise.
  4. Launix kann laufende oder nutzungsabhängige Vergütung nach biligem Ermessen erhöhen, wenn sich für die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen notwendige Kosten in Folge nicht von Launix veranlasster und nicht zu beeinflussender Umstände erhöhen. Dazu zählen unter anderem die Erhöhung der allgemeinen Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Stromkosten, Kosten für Server-Hosting und neu hinzukommende gesetzliche Bestimmungen.
  5. Die Zahlung aller Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  7. Im Falle des Verzugs ist Launix berechtigt, dem Kunden bis zum Ausgleich der Forderung nicht bezahlte, sowie weitere Leistungen zu verweigern. Darüber hinaus ist Launix berechtigt, Mahngebühren und Aufwendungsersatz in angemessener Höhe zu verlangen.
  8. Bei Abbruch eines Projekts hat der Kunde Launix diejenigen Leistungen zu bezahlen, die bereits erbracht wurden.
  9. Der Kunde hat bei der Leistungserstellung mitzuwirken. Fordert Launix eine Mitwirkung des Kunden, werden vereinbarte Fristen um die Zeitspanne verlängert, die der Kunde zur vollständigen Erbringung der Mirwirkung benötigt. Launix schuldet dem Kunden bei Vollbringung eines Werkvertrags nur den Erfolg, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist.
  10. Grundlage einer Abnahme ist die vereinbarte Leistungsbeschreibung. Verlangt Launix vom Kunden eine Abnahme, hat dieser die Abnahme innerhalb von 30 Tagen durchzuführen, es sei denn, dies ist dem Kunden aufgrund äußerer, nicht vorhersehbarer Umstände wie Krankheit nicht möglich oder er wünscht unmittelbar und präzise eine Fristverlängerung, etwa weil die Abnahme in die Urlaubszeit von dazu benötigten Mitarbeitern fällt. Führt der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 30 Tagen durch, gilt das Produkt als abgenommen.
  11. Rügt der Kunde bei einer Abnahme keine Mängel, gilt die Software als abgenommen und der Rechnungsbetrag wird fällig.
  12. Geringfügige Mängel dürfen die Abnahme nicht behindern.
  13. Für die Beseitigung nicht gerügter Mängel im Nachhinein hat der Kunde aufzukommen.
  14. Launix ist berechtigt, Teilabnahmen zu fordern. Grundlage einer Teilabnahme ist ein von Launix festgelegter, eindeutig abgegrenzter Teil der Leistungsbeschreibung. Für Teilabnahmen gelten dieselben Regeln wie für eine Abnahme. Eine Teilabnahme berechtigt Launix zur Forderung einer dem Teil entsprechenden Verhältnis der Projektsumme.
  15. Launix ist berechtigt, vor Projektbeginn eine Anzahlung zu fordern. Vor Eingang der Anzahlung ist Launix zu keiner Leistung verpflichtet. Die Anzahlung wird mit der Projektvergütung verrechnet.
  16. Launix ist dazu berechtigt, Abnahmen und Teilabnahmen durch ein Abnahmeprotokoll festzuhalten. Der Kunde hat die Unterschrift zum Protokoll zu leisten, sofern die im Protokoll vermerkten und vom Kunden geprüften Leistungsmerkmale erfüllt sind.
  17. Ergeben sich durch höhere Gewalt Verzögerungen in Projekten, verschieben sich festgelegte Fristen um die Dauer der Verzögerung.
  18. Ist ein gerügter Mangel umstritten, so ist der Kunde verpflichtet, den Mangel durch einen für Dritte nachvollziehbare Beschreibung, die eine Abweichung der gelieferten Leistung von der Leistungsbeschreibung belegt, zu konkretisieren. Geschieht dies nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zurückweisung des Mangels, darf der Mangel die Abnahme nicht behindern.

4 SaaS-Dienstleistungen

  1. Bei SaaS-Dienstleistungen handelt es sich um die Zur-Verfügungsstellung von Software an den Kunden gegen eine monatliche Zahlung.
  2. SaaS-Dienstleistungen werden monatlich abgerechnet. Zahlungsziel ist jeweils der Tag vor Beginn der jeweiligen Zahlungsperiode.
  3. Launix ist berechtigt, mit Zustimmung des Kunden auch in größeren Zahlungsperioden oder für mehrere Monate im Voraus zu berechnen.
  4. Bei Überschreiten des Zahlungsziels durch den Kunden kann Launix die SaaS-Dienstleistung nach einem Verzug von 30 Tagen einstellen.
  5. Eine Unterbrechung der Dienstleistung aufgrund Verschulden des Kunden entbindet diesen nicht von der Zahlung der monatlichen Nutzungsgebühr.
  6. Bei Ausständen von der 6-fachen monatlichen Nutzungsgebühr ist Launix berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen, sowie die Daten des Kunden zu löschen, sofern diese in von Launix finanzierter Infrastruktur gehostet sind.
  7. Launix sichert dem Kunden eine Verfügbarkeit der Software von 99% während der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00-16:00 mitteleuropäischer Zeit zu. Außerhalb dieser Zeit ist eine Verfügbarkeit nur gegen zusätzliche Gebühr garantiert.
  8. Die Mindesthöhe der monatlichen Zahlungen werden durch einen Mietvertrag festgelegt, können sich aber durch hinzugebuchte Leistungen stillschweigend ändern.
  9. Errechnet die SaaS-Software in ihrer Benutzeroberfläche einen monatlich zu zahlenden Betrag an, der über der Miethöhe aus dem Mietvertrag liegt, so ist, sofern nicht anders vereinbart, stattdessen der höhere Betrag zu leisten. Ein höherer Betrag entsteht zum Beispiel durch das Hinzufügen von neuen Nutzern in die Software.

5 Urheberecht und Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt mit Vertragsabschluss das Recht zur nicht-ausschließlichen Nutzung der vereinbarten Software durch ihn oder von ihm Bevollmächtigte.
  2. Gibt der Kunde eine Entwicklungsarbeit individuell in Auftrag, erwirbt er zudem das Recht auf nicht-ausschließliche Vervielfältigung und Verbreitung.
  3. Dem Kunden ist es untersagt, technische Maßnahmen zu unterwandern, die seine Nutzungsrechte weiter einschränken. Bei Zuwiderhandlungen hat der Kunde Launix die Differenz des Kauf- oder Herstellungspreis gegenüber einer uneingeschränkten Version seiner Software zu ersetzen, sowie sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die notwendig waren, dem Kunden sein Verhalten nachzuweisen.

6 Pflichten des Kunden

  1. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch Launix hat der Kunde eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Launix abzuschließen.
  2. Der Kunde muss alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um eine sichere Nutzung der Produkte von Launix zu gewährleisten. Dies sind insbesondere das Wählen von sicheren Passwörtern, sowie das Installieren eines aktuellen Betriebssystems und Browsers.

7 Haftung und Mängel

  1. Bei unsachgemäßer Benutzung liegt kein Sach- oder Rechtsmangel vor.
  2. Bei unsachgemäßer Nutzung übernimmt Launix keine Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
  3. Das Benutzen von Software in Umgebungen, die gängige Standards nicht umsetzen, begründet keinen Mangel. Dies gilt insbesondere beim Einsatz von Betriebssystemen und Browsern, die Standards wie W3C oder HTTPS nicht korrekt umsetzen.
  4. Der Kunde hat einen Sach- oder Rechtsmangel schriftlich anzuzeigen
  5. Launix kann Mängel nach billigem Ermessen beheben oder eine Preisminderung veranlassen.
  6. Die Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bleibt davon unberührt.
  7. Bei Verlust von Daten haftet Launix nur für denjenigen Aufwand, der für eine Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung auftreten würde. Launix haftet nur für den Verlust von Daten, wenn dieser durch Launix verschuldet wurde.
  8. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn dieser die Software selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ.
  9. Kann die Software aufgrund von Fehlern, die Launix zu vertreten hat, nicht genutzt werden, haftet bei Abschluss eines Wartungs- und Pflegevertrages Launix für Schäden, bis zu einer Höhe von 3 Monatsraten des abgeschlossenen Wartungs- und Pflegevertrages.

8 Kündigung

  1. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
  2. Die Nutzung von SaaS-Software muss 3 Monate im Voraus gekündigt werden.
  3. Nach Erhalt einer Kündigung ist Launix nicht mehr berechtigt, neue Projektabschnitte zu beginnen. Bereits begonnene Projektabschnitte werden gegebenenfalls noch fertig gestellt und in Rechnung gestellt.
  4. Das Nutzungsrecht an SaaS-Software erlischt mit Wirksamwerden der Kündigung.
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