Quasi über Nacht hat die Bundesregierung die Umstellung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% ab dem 01.07.2020, sowie von 16% zurück auf 19% am 01.01.2021 beschlossen. Der ermäßigte Satz wechselt von 7% auf 5% und zurück. Doch wie ist es genau zu händeln?
Welche Regelungen gelten in der Übergangszeit, also wenn man im Dezember eine Leistung erbringt, die im Januar bezahlt wird?
Für die Entstehung der Umsatzsteuer ist die Leistungserbringung entscheidend, d. h. weder Rechnungsdatum noch Zahlungseingang interessieren.
Beispiel: Ein Leistung (Nettowert 20.000 €) wird im Dezember final vollendet; die Rechnung wird im Januar gestellt und der Zahlungseingang ist im März.
Lösung: Obwohl die Rechnungslegung erst im Juli (also eigentlich 19%-Zeit) erfolgt, ist mit 16% zu fakturieren, da die Leistungserbringung in die 16%-Zeit fällt. Ein späterer Zahlungseingang (egal wann) ist also uninteressant!
Welchen Vorsteuer-Satz ziehe ich von einer Rechnung ab?
Bei Eingangsrechnungen darf nur die gesetzlich geschuldete Vorsteuer abgezogen werden. Werden in der Rechnung also 19% ausgewiesen, dann kann man 19% abziehen wenn der Leistungszeitpunkt in der 19%-Zeit liegt… ansonsten eben 16%… auch hier ist die eigentliche Zahlung völlig uninteressant!
Warum genau auf 16% zurück? Warum nicht 10% oder ähnliches?
Eine Software- oder Kassen-Umstellung auf eine neue Mehrwertsteuer ist nicht so einfach. Jedes einzelne Unternehmen in Deutschland mit einem Software-Update auszustatten, ist schier unmöglich, man beachte nur die vielen gallischen Dörfer bei den Kleinunternehmen.
Als die 19%ige Mehrwertsteuer eingeführt wurde, hat die Datev einfach vier neue Buchungsschlüssel zusätzlich eingefügt. Beispiel: Der Schlüssel 3 bedeutet Umsatzsteuer mit 19%. Der Schlüssel 5 bedeutet Umsatzsteuer mit 16%. Buchhalter, die mit Datev arbeiten, müssen ab dem Juli einfach nur die alten Schlüssel wiederverwenden.
Rechnungen mit gemischter Mehrwertsteuer
Werden Teile der Leistung in der 16%-Zeit und Teile der Leistung in der 19%-Zeit erbracht, passiert dasselbe, wie auch auf jedem Supermarkt-Kassenzettel passiert: Die Mehrwertsteuer wird je Position separat ausgewiesen.
Welche Software beherrscht das Schreiben von Rechnungen mit gemischter Mehrwertsteuer?
Wer noch keine passende Software gefunden hat, für den bieten wir ein sehr einfaches und bequem zu bedienendes Produkt: das ERPL StartERPaket. Launix ist ja für seine Individual-ERPs bekannt. Bei der ERPL-Produktreihe machen wir hier eine Ausnahme, dem Preis zuliebe. Denn: Erstens sind die gesetzlichen Vorgaben für alle gleich und Zweitens soll sich jedes Unternehmen eine ordentliche Software leisten können.
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